Heute, am 14. August 2021
Es ist bekannt, dass Autofahrer und Radfahrer ein gespanntes Verhältnis zueinander pflegen. Von Begegnungen auf der Landstraße, wenn man im Auto auf ein Rudel Radfahrer auffährt, kann so gut wie jeder von uns erzählen. Nicht selten wird dann die volle Breite des Gesetzes ausgenutzt, um den verhassten Autofahrer einzubremsen, zu blockieren und ihm zu zeigen, wer denn nun der Herr auf der samstäglichen oder sonntäglichen Straße ist. In der Stadt ist es nicht anders, hier scheinen Rotlicht und Vorfahrtsregel nur für Autos zu gelten.
In den Tempo-30- Zonen wird es demnächst bunt und lustig werden, wenn die Blitzer auf Hochtouren knipsen. Nur ein kleiner, unbedachter Tritt aufs Gas und schon ist man im Bereich der 40 km/h und was das bedeutet, bei der Relevanz der Tempoüberschreitung in Prozent zu den 30 km/h, können Sie sich vorstellen. Die Frage ist, werden Radfahrer auch in diese Prozedur einbezogen ? Dass ein Rad, nicht zuletzt mit E-Hilfe, auf flacher Strecke spielend über 30 km/h fahren kann, ist keine Frage.
In Deutschland hat eine Untersuchung ergeben, dass Radfahrer viele Verkehrsregeln nicht kennen. Das Ergebnis ist nicht unbedingt auf Luxemburger Verhältnisse übertragbar, aber dennoch ist interessant, was automedienportal.de dazu schreibt. Siehe unter der Rubrik „News“.